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FAQ

 

Allgemeine Fragen:

Wie genau Funktioniert der Service der Kfz-Unfallzentrale?

Wer schon mal einen Verkehrsunfall verwickelt war, wie viel Zeit und Nerven es kostet, bis mit der gegnerischen Versicherung alles geklärt ist. Wie Schutzlos man sich fühlt, wenn man nicht genau weiß was man tun soll und vielleicht die Versicherung des Un­fall­verur­sachers nicht zahlen will. Die Kfz-Unfallzentralle hilft Ihnen vom ersten Mo­ment. Wir lassen durch erfahrene unabhängige Gutachter feststellen, wie hoch der Schaden ist. Erfahrene Rechtsanwälte kümmern sich da drum das mit der ge­gne­ri­schen Versicherung alles geklärt wird und der komplette Schaden bezahlt wird.

Was kostet der Service der Kfz-Unfallzentralle?

Der Service der Kfz-Unfallzentralle ist kostenlos. Wenn der Unfall fremdverschuldet war, werden die kompletten Kosten der Gutachter und Rechtsanwälte durch die ge­gne­rische Versicherung getragen. Wenn der Unfall selbstverschuldet war bemühen wir uns immer, die Unfallabwicklung so kostengünstig wie möglich zu halten.

Welche Rechte stehen mir nach einem Verkehrsunfall zu?

Grundsätzlich hängt das davon ab, ob der Unfall fremdverschuldet oder selbst­ver­schul­det war. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen unverschuldeten Unfall hatten, dann ist die gegnerische Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung zum finanziellen Ausgleich von Personenschäden, Sachschäden und Schädigungen des Vermögens verpflichtet.

Laut BGB haben Sie als Geschädigter nach einem Kfz-Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustandes erforderlich sind. Hierzu gehören auch die Kosten der Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sach­verstän­digen, sofern nicht nur ein Bagatellschaden am Auto entstanden ist (z.B. ein kleiner Kratzer in der Stoßstange). Anschließend steht es dem Geschädigten frei, ei­nen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Wahrnehmung seiner Rechte gegenüber dem Versicherer zu beauftragen. Dies empfiehlt sich meistens auch, weil nur ein Rechts­an­walt sicher prüfen kann, was der Gegner ersetzen muss. Außerdem hat man so die Gewissheit, dass der Versicherer des Unfallgegners nicht grundlos Zahlungen ver­wei­gern kann. Auch die Kosten hierfür sind vom Schädiger zu tragen. Zuletzt darf der Ge­schä­digte sich grundsätzlich selbst die Werkstatt aussuchen, in der er das Fahrzeug reparieren lässt und einen passenden Ersatzwagen nehmen, so lange die Reparatur dauert.

Die gegnerische Versicherung will nachgewiesen haben, dass der Unfallschaden repariert wurde, wie mach ich das?

Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, gegenüber einem Haftpflichtversicherer nachzuweisen, dass ein Unfallschaden repariert wurde. Man kann zum Beispiel ein Foto von dem reparierten Unfallschaden beim Versicherer einreichen, auf dem auch eine aktuelle Tageszeitung mit Datum zu erkennen ist. Eine andere Möglichkeit wäre zum Beispiel eine Reparaturbestätigung durch die Werkstatt, in der das Unfall­fahr­zeug repariert wurde.

Was ist ein technischer Totalschaden?

Ein technischer Totalschaden an einem Fahrzeug liegt vor, wenn die Beschädigungen derartig erheblich sind, dass eine Wiederherstellung des vorigen Zustandes nicht mehr möglich ist oder einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

Wie lange dauert es, bis die gegnerische Versicherung das Geld ausbezahlt?

Es hängt stark von der Regulierungspraxis der jeweiligen Versicherung ab. Ein wei­­te­rer Faktor ist wie viele Schadensfälle zu einer bestimmten Zeit gleichzeitig durch die dortigen Sachbearbeiter abgewickelt werden müssen. In der Regel muss man dem Versicherer eine Bearbeitungszeit von etwa vier Wochen geben. Es kann durchaus passieren, dass die Versicherungsgesellschaft die Dauer der Regulierung hi­naus­zö­gert und der Geschädigte unverhältnismäßig lange auf den Zahlungsausgleich wartet. Dies sollte der Geschädigte dringend beanstanden, denn eine lange Dauer bei der Scha­dens­regu­lierung ist nicht der Normalfall und zeugt daher auch nicht unbedingt von einem guten Service der Versicherungsanbieter. Zur Beschleunigung des Re­gu­lie­rungs­pro­zes­ses empfehlen wir den Schaden durch einen Rechtsanwalt geltend zu machen.

Wie lange kann ich meine Schadenersatzansprüche geltend machen?

Grundsätzlich können Sie ihre Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung bis zum Ablauf der der gesetzlichen Ver­jäh­rungs­frist geltend machen. In Deutschland beträgt die Regelverjährung drei Jahre bis zum Jahresende. In anderen Länder kann diese Frist allerdings sehr viel kürzer sein.

Ich hatte einen Unverschuldeten Verkehrsunfall mit meinem Fahrzeug im Ausland. Kann mir das Kfz-Unfallzentrum weiterhelfen?

Selbstverständlich. Das Kfz-Unfallzentrum hilft Ihnen bei der Abwicklung mit UnfalUn­fall­schä­denlschäden im Ausland. Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung.

Ich habe nur das Kennzeichen vom Unfallgegner. Genügt das?

Grundsätzlich reicht das Kennzeichen vom Unfallgegner. Jedes Kraftfahrzeug mit ei­nem Deutschen Kennzeichen was sich legal im Öffentlichen Straßenverkehr bewegt ist in Deutschland registriert und muss Haftpflichtversichert sein. Das Kfz-Unfallzentrum kann problemlos den Halter rausfinden und bei welcher Versicherung sein Kraft­fahr­zeug versichert ist. Da in Deutschland eine sogenannte Halterhaftung gilt, ist es nicht erforderlich zu wissen wer mit dem Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gefahren ist.

Was ist ein Haftpflichtschaden?

Ein Haftpflichtschaden ist ein Schaden, den ein Schadensverursacher mit seinem Fahr­zeug einem anderen zufügt. Dieser Schaden, dabei kann es sich um einen Sach-, Per­so­nen-, oder Vermögensschaden handeln, ist vom Verursacher beziehungsweise von der Haftpflichtversicherung vollständig zu ersetzen.

Was ist Nutzungsausfall?

Als Nutzungsausfall wird eine Situation bezeichnet, in der ein Kraftfahrzeug aufgrund eines – in der Regel schädigenden – Ereignisses vorübergehend nicht zur Verfügung steht. Als Nutzungsausfallsentschädigung wird die Entschädigungsleistung bezeichnet, die als Schadensersatz für den Umstand geleistet wird, dass der Gebrauch des Kraft­fahr­zeu­ges während des Nutzungsausfalls nicht möglich ist.

Was ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden?

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparatur des Autos sich nach Einschätzung des Sachverständigers wirtschaftlich nicht lohnt. Die Ver­si­che­rung übernimmt nicht die Reparaturkosten, sondern ersetzt dem Geschädigten nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs minus dem Restwert.

Was ist der Wiederbeschaffungswert? 

Mit dem Wiederbeschaffungswert wird der Wert eines Kraftfahrzeuges bezeichnet, der im Falle eines Schadensersatzes aufzubringen ist, um ein vergleichbares Kraft­fahr­zeug wieder zu beschaffen.

Was ist die 130% Grenze?

Bei der Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens hat der Gesetzgeber eine Aus­nahme eingefügt. Generell gesprochen liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wenn die Reparatur teurer ist als die Wiederbeschaffung. Die 130-Prozent-Regel er­höht jedoch den Betrag, bis zu dem eine Reparatur von der Kfz-Versicherung bezahlt werden kann. Die 130-Prozent-Regel greift, wenn die Reparaturkosten maximal um 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen.

Was ist der Abzug neu für alt?

Beim Abzug neu für alt gewährt der Versicherer im Schadenfall zwar den Ersatz oder die nötige Reparatur, jedoch wird die Abnutzung bei Gebrauchtwagen in die Be­rech­nung einbezogen. Somit leistet der Versicherer nicht den vollen Betrag, sondern nur einen Teilbetrag. Erhält der Gebrauchtwagen beispielsweise neue Reifen, kann der Versicherer nicht den vollen Betrag erstatten, sondern lediglich den Wert der alten, abgenutzten Reifen.

Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall verlangen?

Grundsätzlich steht Ihnen nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden in psy­chi­scher oder physischer hinsicht Schmerzensgeld zu. In diesem Fall hängt die Höhe des Schmerzensgeldes davon ab, wie stark die psychische oderπ physische Be­ein­träch­ti­gung durch den Autounfall ist.

Ab wann zählt mein Fahrzeug als ein Unfallfahrzeug?

Sofern an dem Auto lediglich ein kleiner Lackschaden ausgebessert wurde, müssen Sie das Fahrzeug in der Anzeige nicht als Unfallwagen mit wertmindernden Kon­se­quen­zen deklarieren. Ausgebesserte Lackkratzer oder der Austausch von Scheiben oder Außenspiegeln zählen zu den Schäden, die nach einer Reparatur den Wert des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen. So gesehen wäre Ihr Auto also unfallfrei. Es handelt sich bei den aufgeführten Allgemeinschäden jedoch um offenbarungspflichtige Be­schä­digun­gen. Sie sollten im Kaufvertrag festgehalten werden.

Sofern Bauteile jedoch mit größerem Aufwand ausgebeult, gerichtet oder aus­ge­tauscht und lackiert werden müssen, oder es zur Herstellung der Fahrsicherheit zu einer Reparatur wichtiger Funktionsteile kommt, sollte man definitiv von einem Un­fall­wa­gen sprechen. Das kann auch wertmindernde Konsequenzen haben. Allerdings gibt es hier keine rechtlich klar geregelte Definition, sondern entspricht dies Ge­pflo­gen­hei­ten im Kfz-Handel.

Was ist der Zentralruf der Autoversicherer?

Der Zentralruf der Autoversicherer ist die gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle in Deut­­sch­land um herauszufinden, bei welchem haftpflichtversicherer ein Fahrzeug ver­si­chert ist.

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Rund um den Schaden:

Was ist ein Bagatellschaden?  

Bei einem Bagatellschaden am Auto handelt es sich um einen kleineren Sachschaden am Fahrzeug – Personen kommen hierbei nicht zu Schaden. Folgende Schäden kön­nen beispielsweise unter Bagatellschäden fallen:

  • Eine kleine Delle im Autoblech
  • Ein geringer Kratzer im Autolack
  • Kleine Schrammen am Auto

Zwar wurde gesetzlich keine Beitragshöhe festgelegt, ab welcher es sich nicht mehr um einen Bagatellschaden handelt. Meist wird jedoch davon ausgegangen, dass Schä­di­gun­gen ab 750 Euro nicht mehr als Bagatellschäden, sondern als normaler Schaden angesehen werden. Ein weiterer Unterschied zum normalen Schaden ist, dass bei ei­nem Bagatelldelikt nur das Blech des Fahrzeugs beschädigt wurde.

Wie oft Passieren Unfälle im Straßenverkehr?

Es vergeht kaum ein Tag, an dem es im deutschen Straßenverkehr nicht kracht. Durch­schnitt­lich kam es dem Statistischen Bundesamt zufolge im Jahr 2015 sogar alle 13 Sekunden zu einem Verkehrsunfall. Natürlich sind Verkehrsunfälle stark sai­son­abhän­gig. Bei Wintereinbruch mit Schneefall passieren mehr Unfälle als in den Som­mermo­naten.

Der Unfallgegner hat sich von der Unfallstelle entfernt und ich habe seine Daten nicht?

Das Allerwichtigste ist immer das Kennzeichen des Unfallgegners. Selbst wenn er also nach dem Unfall einfach davonfährt, merken Sie sich unbedingt das Kennzeichen. Au­ßer­dem sollten Sie in diesem Fall sofort Strafanzeige bei der Polizei wegen Ver­kehrs­unfall­flucht erstatten. Die Polizei wird in diesem Fall sofort mit den Ermittlungen be­gin­nen und zum Beispiel verhindern, dass der Unfallgegner sein Fahrzeug sofort re­pa­rie­ren lässt und der Unfallschaden dann schlechter nachweisbar wird.

Ich möchte mein Fahrzeug nach einem Unfallschaden nicht reparieren, muss die gegnerische Versicherung trotzdem bezahlen?

Natürlich muss die Versicherung den Schaden bezahlen. Nur deshalb, weil ein Un­fall­scha­den nicht repariert werden soll, heißt das ja nicht, dass kein Unfallschaden ent­stan­den wäre. In diesem Fall kann der Schaden auf der Grundlage der sogenannten fiktiven Abrechnung erfolgen. Die Umsatzsteuer auf Reparaturleistungen kann bei fiktivem abrechnen allerdings nicht verlangt werden, weil sie tatsächlich ja nicht an­gefallen ist.

Wenn durch einen Unfall ein Teil am Auto beschädigt wird, dass vorher schon beschädigt war, muss die gegnerische Versicherung den Schaden trotzdem ersetzen?

Grundsätzlich ja, aber das hängt vom Einzelfall ab. Ein Gutachter wird in diesem Fall feststellen, ob etwaige Vorschäden am Unfallauto vorhanden waren und dies in sei­nem Gutachten berücksichtigen.

Steht mir während der Reparatur des Unfallschadens ein Ersatzwagen zu?

Wer unver­schuldet in einen Unfall gerät und das Auto daraufhin nicht zu gebrauchen ist, hat während der Reparatur Anspruch auf einen Mietwagen. Ein Mietwagen wird immer so lange gestellt, so lange er erforderlich ist. Bezahlen muss ihn die Versicherung des Unfallgegners.

Was für ein Ersatzfahrzeug steht mir währen der Reparatur zu?

Das hängt vom Einzelfall ab und orientiert sich grundsätzlich daran, was Sie genau für ein Fahrzeug haben, das durch den Autounfall beschädigt wurde. Wenn das Unfall­fahr­zeug zum Beispiel ein Ford Focus ist, wäre ein Porsche Boxster als Ersatzfahrzeug sicher nicht gerechtfertigt und Sie würden Teile der Kosten für den Leihwagen selbst tragen müssen.

Darf ich mir nach einem Verkehrsunfall die Werkstatt aussuchen?

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann bei der Ermittlung der vom Unfallgegner zu erstattenden Reparaturkosten grundsätzlich die Kosten berücksichtigen, die in einer Marken-Werkstatt anfallen würden. Diese Kosten werden von den (nicht vom Versicherer) beauftragten Sachverständigen auch grundsätzlich in ihren Scha­dens­gut­achten berücksichtigt und sind vom Versicherer zu erstatten - auch wenn keine Re­pa­ra­tur vorgenommen wird.

Nur ausnahmsweise darf der Versicherer den Geschädigten auf eine günstigere Re­pa­ra­tur­mög­lich­keit verweisen. Das ist aber nur der Fall, wenn sie für den Geschädigten mühelos und ohne weiteres zugänglich ist. Qualitativ muss die angebotene Reparatur derjenigen in einer Marken-Werkstatt gleichwertig sein. Die für einen solchen Ver­gleich notwendigen Informationen muss der Versicherer dem Geschädigten mitteilen. Das sind zum Beispiel die Ausbildung und die Qualifizierung der Werkstattmitarbeiter, insbesondere Erfahrungen mit der Beseitigung von Unfallschäden an Fahrzeugen der gleichen Marke. Dazu gehören auch entsprechende Weiterbildungen, die Ausstattung der Werkstatt, insbesondere zur Beseitigung des konkreten Schadens erforderliche Werkzeuge sowie die Verwendung von Original-Ersatzteilen.

Schließlich darf die Reparatur in der günstigeren Werkstatt für den Ge­schä­dig­ten nicht unzumutbar sein.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist. Bei älteren Fahrzeugen kommt es unter anderem darauf an, ob bislang alle Inspektionen und eventuelle Reparaturen in einer Marken-Werkstatt durchgeführt worden sind. Beruht die günstigere Reparatur auf Sonderkonditionen zwischen Ver­si­che­rer und Werkstatt, ist der Verweis ebenfalls unzumutbar.

Was ist merkantile Wertminderung?

Ein merkantiler Minderwert ist dann gegeben, wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall auf dem Markt einen geringeren Preis erzielt, als das gleiche, welches keinen Unfall hatte. Diese Differenz steht dem Geschädigten zu, da er gezwungen ist, durch den Unfall den Preis des Wagens zu mindern.

Wie lässt sich die merkantile Wertminderung berechnen?

Ein merkantiler Minderwert setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, wie zum Beispiel vom Alter des Unfallfahrzeuges, von der Laufleistung, der Marke, von der Ausstatung des Fahrzeuges und nicht zuletzt natürlich von der Schwere des Un­fall­scha­dens. Ein Gutachter ermittelt im Rahmen seines Unfallgutachtens auch die Höhe der Wertminderung, damit diese mit den übrigen Schäden gegenüber dem Unfall­ge­gner geltend gemacht werden kann.

Was ist Restwert?

Der Restwert nach einem Unfall spielt eine maßgebliche Rolle, wenn das Auto einen Totalschaden hatte. Der Restwert ist der Betrag, den der Geschädigte für sein Un­fall­fahr­zeug beim verkauf erzielen kann.

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